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Ein Workshop mit Dr. Till Kreutzer, HamburgPräsentation und Erhaltung von Medienkunstwerken stehen häufig in einem Spannungsfeld mit urheberrechtlichen Bestimmungen. Oft sind Eingriffe notwendig, die beispielsweise das Urheberpersönlichkeitsrecht oder die Bearbeitungsrechte berühren:
die Präsentation von Installationen kann Änderungen des Datenformats erfordern oder im Rahmen der Archivierung müssen aus technischen Gründen Formatierungen vorgenommen werden. Zudem stellt sich häufig die Frage, welche Handlungen durch urheberrechtliche Schrankenbestimmungen abgedeckt werden, die gesetzliche Nutzungsfreiheiten gewähren und damit Handlungen ohne Zustimmung der Rechteinhaber erlauben. Museen und Archive sehen sich gegenüber diesen Fragen oft einem Dilemma ausgesetzt. Einerseits gilt es den öffentlichen Auftrag zu erfüllen, kulturelles Gut zugänglich zu machen und zu bewahren. Andererseits müssen sie sich im Rahmen ihrer Aufgaben rechtskonform verhalten. Diese Aufgabe ist angesichts der Komplexität des Urheberrechts nicht leicht zu erfüllen.
Der Workshop soll hier Hilfestellung geben, indem urheberrechtliche Grundlagen vermittelt und praxisnah erläutert werden. Inhaltlich wird insbesondere auf Entstehung und Rechteinhaberschaft des Urheberrechts, Bearbeitungs- und Änderungsrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte und die im Kontext des Workshops relevanten Schrankenbestimmungen (wie vor allem das Archivierungsrecht) eingegangen.
VERBINDLICHE Anmeldung: bis zum 30. Juni 2011 zum Online-Artikel von Maxim Pouska (22.08.2011) >>
gefördert durch:
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